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Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

 

KURZ INFORMIERT

 

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen
15.03.2011 14:50
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, anders als eine Kapitalgesellschaft, grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafters nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen. Diese Rechtsprechung lässt sich aber nicht auf die Personenhandelsgesellschaft und somit auch nicht auf eine GmbH & Co. KG übertragen.

Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit wegen „Betriebsbedarfs“ zu kündigen, wenn die Wohnung aus betrieblichen Gründen für einen Mitarbeiter oder Geschäftsführer benötigt wird (BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az.: VIII ZR 210/10).
10%ige Vertragserfüllungsbürgschaft und 90% Abschlagszahlungen in AGB des Auftraggebers sind unwirksam
15.03.2011 14:48
Die Vereinbarung einer 10%igen Vertragserfüllungsbürgschaft in den AGB des Auftraggebers ist für sich betrachtet nicht zu beanstanden, führt aber zusammen mit der Vereinbarung über die Abschlagszahlungen zu einer Übersicherung des Auftraggebers und damit zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben.

Folgt eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers erst aus der Gesamtwirkung zweier, jeweils für sich genommenen nicht zu beanstandenden Klauseln, sind beide Klauseln unwirksam (BGH, Urteil vom 09.12.2010, Az.: VII ZR 7/10).
Voraussetzung einer Verwertungskündigung im Mietrecht gelockert
15.03.2011 14:32
Wenn die geplanten Baumaßnahmen eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darstellen, da der vorhandene Wohnblock sich in einem schlechten Bauzustand befindet und in mehrfacher Hinsicht den heutigen Wohnvorstellungen nicht gerecht wird und mit dem geplanten Neubau moderne, bedarfsgerechte Mietwohnungen erstellt werden können, ist eine sogenannte Verwertungskündigung des Vermieters zulässig und begründet (BGH, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 155/10).
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